Wer sich für eine Heizung mit erneuerbaren Energien entscheidet, bekommt dafür vom Staat vielfältige Unterstützung. Die öffentliche Förderung entlastet so die Verwendung fossiler Ressourcen und strebt einen sinkenden Energieverbrauch an. Ansprechpartner sind dafür das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
30 Prozent für Solarthermieanlagen
Wer sich für eine Solarthermieanlage entscheidet, bekommt bei Neuerrichtung oder Erweiterung eine staatliche Förderung von 30 Prozent. Voraussetzung ist - das gilt auch für alle folgenden Techniken - dass die Anlage überwiegend für die Raumheizung oder die Warmwasseraufbereitung zum Einsatz kommt. Für eine Solarthermie im Bestand gelten weitere technische Voraussetzungen. Das sind unter anderem eine Mindestfläche von neun Quadratmeter für Flachkollektoren oder sieben Quadratmeter für Vakuumröhrenkollektoren. Bei der Förderung für eine Neuanlage gilt, dass mindestens 20 Quadratmeter Bruttokollektorfläche verbaut werden.
35 Prozent für Wärmepumpen und Biomasseanlagen
Effiziente Wärmepumpen fördert das BAFA mit bis zu 35 Prozent. Das gilt auch für die Nachrüstung bivalenter Systeme. Beim Bau im Bestand gelten weitere technische Voraussetzungen für die Förderung: Eine davon ist der Einbau von mindestens einem Wärmemengenzähler. Beim Neubau ist für die Förderung einer Wärmepumpe unter anderem die verbesserte Systemeffizienz eine Voraussetzung. Eine staatliche Förderung von 35 Prozent bei Biomasseanlagen ist möglich, wenn sie eine Nennwärmeleistung von mindestens fünf Kilowatt aufweist. Das gilt beispielsweise für Kessel mit Pellets und Hackschnitzel.
Alte Ölheizung raus: plus zehn Prozent
Wer die alte Ölheizung gegen einen Wärmeerzeuger mit erneuerbaren Energien austauscht, profitiert von zusätzlichen zehn Prozent. So steigt der Zuschuss für die angeführten Systeme auf 40 und sogar 45 Prozent.